Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV)

Stand: 7. Oktober 2026 · Version 3.0

Diese Vereinbarung gilt zwischen dem registrierten Betrieb („Verantwortlicher") und von Tablecrew (Inh. Michael Pich) („Auftragsverarbeiterin") gemäß Art. 28 DSGVO und ist integraler Bestandteil der AGB.

§ 1 Gegenstand

Tablecrew verarbeitet personenbezogene Daten von Bewerber:innen (Gastro-Kräften), die der Betrieb im Rahmen der Plattformnutzung einsehen und kontaktieren kann (Name, Telefon, Profilbild, Bewertungen, Hygienezeugnis-Status).

§ 2 Dauer & Weisungsrecht

Die Verarbeitung erfolgt für die Laufzeit der Plattformnutzung. Tablecrew verarbeitet ausschließlich nach dokumentierten Weisungen des Betriebs, soweit keine gesetzlichen Pflichten entgegenstehen.

§ 3 Technisch-organisatorische Maßnahmen

  • Verschlüsselung der Daten bei der Speicherung und bei der Übertragung (TLS)
  • Row-Level-Security auf Tabellenebene
  • Zugriffsbeschränkungen via JWT + Rollen-Modell
  • Regelmäßige Backups, Logging sicherheitsrelevanter Ereignisse
  • Alle mit der Verarbeitung befassten Personen sind auf Vertraulichkeit verpflichtet
  • Hygienezeugnisse liegen in einem nicht öffentlichen Speicher, Zugriff nur für die Kraft und das Prüf-Team

§ 4 Subunternehmer

Der Betrieb stimmt dem Einsatz folgender Unterauftragsverarbeiter zu: Lovable Labs Incorporated (Hosting, Datenbank mit Standort EU/Irland, Dateispeicher, E-Mail-Versand; Standardvertragsklauseln) und Cloudflare, Inc. (DNS; Standardvertragsklauseln). Stripe Payments Europe Ltd. ist für die Zahlungsabwicklung eigenständig verantwortlich und kein Unterauftragsverarbeiter. Über neue oder geänderte Unterauftragsverarbeiter informiert Tablecrew mindestens 14 Tage vorher per E-Mail; der Betrieb kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen.

§ 4a Kontrollrechte

Tablecrew stellt dem Betrieb auf Anfrage die zum Nachweis der Pflichten nach Art. 28 DSGVO erforderlichen Informationen zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen nach angemessener Vorankündigung; vorrangig durch Vorlage der Nachweise der Unterauftragsverarbeiter.

§ 5 Betroffenenrechte

Bei Anfragen von Betroffenen unterstützt Tablecrew den Betrieb angemessen (Auskunft, Löschung, Berichtigung, Datenübertragbarkeit).

§ 6 Datenschutzverletzungen

Tablecrew meldet Datenschutzverletzungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme an den Betrieb.

§ 7 Beendigung

Nach Beendigung der Plattformnutzung werden personenbezogene Daten innerhalb von 30 Tagen gelöscht oder anonymisiert, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Hinweis: Diese AVV ist ein Entwurf nach bester Branchenpraxis. Vor Live-Schaltung empfehlen wir die Prüfung durch eine:n Fachanwält:in für IT- und Datenschutzrecht.