Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 7. Oktober 2026 · Version 3.0
§ 1 Vertragsgegenstand & Plattform-Charakter
Tablecrew, Inhaber Michael Pich (Einzelunternehmen), St. Jürgen-Ring 5, 23560 Lübeck („Tablecrew") betreibt einen Online-Marktplatz, der gewerbliche Gastronomiebetriebe („Betriebe") mit selbstständig tätigen Servicekräften („Gastro-Kräfte") zur Vermittlung kurzfristiger Schichten zusammenbringt. Tablecrew handelt ausschließlich als Vermittler nach § 652 BGB. Tablecrew ist nicht Arbeitgeber der Gastro-Kräfte, nicht Vertragspartei der vermittelten Einsätze und übernimmt keine Personalverantwortung.
§ 2 Nutzerkreis (B2B)
Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Gastro-Kräfte handeln als selbstständige Subunternehmer mit Gewerbeanmeldung oder in steuerlich zulässiger Form. Ein Verbraucher-Widerrufsrecht nach § 312g BGB besteht nicht.
§ 3 Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)
Es liegt keine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG vor. Insbesondere:
- Gastro-Kräfte entscheiden frei, ob sie sich auf eine Schicht bewerben.
- Es besteht kein Direktionsrecht Tablecrews oder des Betriebs über die Art der Leistungserbringung über das gastronomieübliche Maß hinaus (Hygienevorgaben, Servicestandards, Treffpunkte, Dresscode bleiben zulässige Rahmenvorgaben).
- Gastro-Kräfte tragen das wirtschaftliche Risiko ihrer Tätigkeit selbst, stellen ihre Arbeitsmittel teilweise selbst und sind nicht in den Betriebsablauf dauerhaft eingegliedert.
- Es gibt keine Mindestauslastung, kein Weisungsrecht und keine Lohnfortzahlung.
Hinweis Scheinselbstständigkeit: Gastro-Kräfte sind selbst verantwortlich, nicht ausschließlich für einen Betrieb tätig zu sein und ihre steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten zu erfüllen. Tablecrew empfiehlt eine Statusfeststellung bei der Deutschen Rentenversicherung im Zweifelsfall.
§ 4 Pflichten der Betriebe
- Vollständiges Profil (Firmenname, Adresse, USt-ID/Steuernummer, Ansprechpartner).
- Hinterlegung einer gültigen Zahlungsmethode für Abo und Vermittlungsgebühren.
- Wahrheitsgemäße, nicht diskriminierende Schichtausschreibungen mit fairen Bedingungen, Treffpunkt, Dresscode und Beschreibung der Tätigkeit.
- Pünktliche Bestätigung von Check-in/Check-out und Bewertungen nach der Schicht.
- Einhaltung von Arbeitsschutz, Hygienevorschriften und Mindestlohngesetz im Verhältnis zur Gastro-Kraft.
§ 5 Pflichten der Gastro-Kräfte
- Mindestalter 18 Jahre; gültige Belehrung nach § 43 IfSG (Hygienezeugnis), Upload und aktuelle Gültigkeit nachweisen.
- Wahrheitsgemäße Profilangaben (Name, Telefon, Qualifikationen, PLZ).
- Pünktliches Erscheinen, ordnungsgemäße Durchführung der angenommenen Schichten und Einhaltung gastronomieüblicher Standards.
- Eigenverantwortliche Anmeldung des Gewerbes, Versteuerung der Einnahmen und Abführung von Sozialabgaben.
- Eigene Berufshaftpflicht- und Krankenversicherung wird empfohlen.
§ 6 Vergütung & Gebühren
- Tarif Pro: 79 € / Monat zzgl. USt., monatlich kündbar zum Monatsende, oder 790 € / Jahr zzgl. USt. (Laufzeit 12 Monate).
- Pilot-Preis: Bis zum 01.01.2027 beträgt der Monatspreis für Tarif Pro 59 € zzgl. USt. Ab dem 01.01.2027 gilt automatisch der reguläre Preis; Tablecrew informiert mindestens 14 Tage vorher per E-Mail.
- 30 Tage kostenlos: Betriebe im Tarif Pro erhalten 30 Tage Trial. Eine Abbuchung erfolgt erst, wenn der Betrieb aktiv eine Zahlungsmethode hinterlegt.
- Tarif Basis: Keine Grundgebühr; höchstens 2 gleichzeitig offene Inserate.
- Vermittlungsgebühr: 10 € (Pro) bzw. 19 € (Basis) pro erfolgreich vermittelter Schicht, wird bei Annahme der Bewerbung eingezogen.
- Eil-Zuschlag: Ab dem 01.01.2027 fällt für Schichten, die weniger als 24 Stunden nach Veröffentlichung beginnen, ein Zuschlag von 10 € an. Davon gehen 5 € als Eil-Bonus an die Gastro-Kraft.
- Auszahlung Gastro-Kraft: Der im Inserat angegebene Lohn (zzgl. eines etwaigen Eil-Bonus) wird ohne Abzug über Stripe Connect nach Schichtbestätigung ausgezahlt. Für Gastro-Kräfte ist Tablecrew kostenlos.
- Empfehlungsprogramm: Wirbt ein Betrieb einen neuen Betrieb, erhält er nach dessen erster abgeschlossener Schicht 1 Monat Tarif Pro gratis. Wirbt eine Gastro-Kraft eine neue Gastro-Kraft, erhält sie 5 € je vollständig absolvierter Schicht der geworbenen Kraft, höchstens für 4 Schichten (max. 20 €). Als absolviert gilt eine Schicht nur mit bestätigtem Check-in und Check-out, mindestens 2 Stunden Arbeitszeit und erfolgter Lohnauszahlung; bei Erstattung, Storno oder No-Show entfällt die Prämie. Empfehlungen gelten nur innerhalb derselben Nutzergruppe. Kein Anspruch bei Eigenwerbung, Mehrfachkonten oder sonstigem Missbrauch; Tablecrew kann Prämien in diesen Fällen sperren.
- Fehlgeschlagene Zahlungen: Tablecrew nutzt automatische Wiederholungsversuche (Smart Retries). Nach finalem Fehlschlag wird das Konto pausiert und neue Schichten können nicht erstellt werden, bis eine gültige Karte hinterlegt ist.
§ 7 Stornoregeln
- Stornierung durch Betrieb > 24 h vor Schichtbeginn: kostenfrei.
- Stornierung < 24 h vor Schichtbeginn: volle Vermittlungsgebühr fällig, Gastro-Kraft erhält 50 % Ausfallpauschale.
- Nichterscheinen der Gastro-Kraft („No-Show"): Auszahlung entfällt, Plattform-Vermerk; nach mehrfachem No-Show droht Kontosperrung.
§ 8 Kündigung & Vertragsbeendigung
Das Abo ist monatlich zum Monatsende kündbar — ohne Angabe von Gründen, jederzeit über das Stripe-Customer-Portal („Karte verwalten" im Bereich /betrieb/abo). Die Kündigung erfolgt in digitaler Textform nach § 126b BGB. Eine Bestätigung wird per E-Mail zugestellt.
Die vollständige Kontolöschung ist jederzeit über /konto möglich. Bewertungen und steuerlich relevante Belege bleiben aus gesetzlichen Gründen pseudonymisiert erhalten.
§ 9 Haftung & Gewährleistung
Tablecrew haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die ordnungsgemäße Erfüllung vermittelter Schichten haften ausschließlich die Vertragsparteien (Betrieb und Gastro-Kraft). Tablecrew haftet nicht für Schäden durch unvollständige oder unwahre Profilangaben der Nutzer.
§ 10 Datenschutz & Auftragsverarbeitung
Es gilt die Datenschutzerklärung. Soweit Betriebe personenbezogene Daten von Gastro-Kräften über die Plattform verarbeiten (z. B. Kontaktdaten zur Schichtkoordination), gilt zusätzlich die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV).
§ 11 Widerruf B2B / Schlichtung
Ein Widerrufsrecht besteht nicht (B2B). Tablecrew nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu nicht verpflichtet.
§ 12 Versionierung & Änderungen
Tablecrew behält sich vor, diese AGB anzupassen. Bei wesentlichen Änderungen werden Nutzer beim nächsten Login aufgefordert, der neuen Version zuzustimmen. Ohne Zustimmung kann die Plattform nicht weiter genutzt werden; das Abo ist in diesem Fall mit Wirkung zum Monatsende kündbar.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Lübeck. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Hinweis: Diese AGB sind ein sorgfältig erstellter Entwurf nach branchenüblicher Praxis und adressieren die typischen Plattform-Risiken (AÜG-Abgrenzung, Scheinselbstständigkeit, B2B-Verbraucherrecht). Vor Live-Schaltung empfehlen wir dringend die Prüfung durch eine:n Fachanwält:in für Arbeits-, IT- und Plattformrecht.