Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 19. April 2026 · Version 2.0

§ 1 Vertragsgegenstand & Plattform-Charakter

Tablecrew GmbH („Tablecrew") betreibt einen Online-Marktplatz, der gewerbliche Gastronomiebetriebe („Betriebe") mit selbstständig tätigen Servicekräften („Gastro-Kräfte") zur Vermittlung kurzfristiger Schichten zusammenbringt. Tablecrew handelt ausschließlich als Vermittler nach § 652 BGB. Tablecrew ist nicht Arbeitgeber der Gastro-Kräfte, nicht Vertragspartei der vermittelten Einsätze und übernimmt keine Personalverantwortung.

§ 2 Nutzerkreis (B2B)

Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Gastro-Kräfte handeln als selbstständige Subunternehmer mit Gewerbeanmeldung oder in steuerlich zulässiger Form. Ein Verbraucher-Widerrufsrecht nach § 312g BGB besteht nicht.

§ 3 Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)

Es liegt keine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG vor. Insbesondere:

  • Gastro-Kräfte entscheiden frei, ob sie sich auf eine Schicht bewerben.
  • Es besteht kein Direktionsrecht Tablecrews oder des Betriebs über die Art der Leistungserbringung über das gastronomieübliche Maß hinaus (Hygienevorgaben, Servicestandards, Treffpunkte, Dresscode bleiben zulässige Rahmenvorgaben).
  • Gastro-Kräfte tragen das wirtschaftliche Risiko ihrer Tätigkeit selbst, stellen ihre Arbeitsmittel teilweise selbst und sind nicht in den Betriebsablauf dauerhaft eingegliedert.
  • Es gibt keine Mindestauslastung, kein Weisungsrecht und keine Lohnfortzahlung.

Hinweis Scheinselbstständigkeit: Gastro-Kräfte sind selbst verantwortlich, nicht ausschließlich für einen Betrieb tätig zu sein und ihre steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten zu erfüllen. Tablecrew empfiehlt eine Statusfeststellung bei der Deutschen Rentenversicherung im Zweifelsfall.

§ 4 Pflichten der Betriebe

  • Vollständiges Profil (Firmenname, Adresse, USt-ID/Steuernummer, Ansprechpartner).
  • Hinterlegung einer gültigen Zahlungsmethode für Abo und Vermittlungsgebühren.
  • Wahrheitsgemäße, nicht diskriminierende Schichtausschreibungen mit fairen Bedingungen, Treffpunkt, Dresscode und Beschreibung der Tätigkeit.
  • Pünktliche Bestätigung von Check-in/Check-out und Bewertungen nach der Schicht.
  • Einhaltung von Arbeitsschutz, Hygienevorschriften und Mindestlohngesetz im Verhältnis zur Gastro-Kraft.

§ 5 Pflichten der Gastro-Kräfte

  • Mindestalter 18 Jahre; gültige Belehrung nach § 43 IfSG (Hygienezeugnis), Upload und aktuelle Gültigkeit nachweisen.
  • Wahrheitsgemäße Profilangaben (Name, Telefon, Qualifikationen, PLZ).
  • Pünktliches Erscheinen, ordnungsgemäße Durchführung der angenommenen Schichten und Einhaltung gastronomieüblicher Standards.
  • Eigenverantwortliche Anmeldung des Gewerbes, Versteuerung der Einnahmen und Abführung von Sozialabgaben.
  • Eigene Berufshaftpflicht- und Krankenversicherung wird empfohlen.

§ 6 Vergütung & Gebühren

  • Abo Betrieb: 129 € / Monat zzgl. USt., monatlich kündbar zum Monatsende.
  • 30 Tage kostenlos: Bei Registrierung mit Karte erhalten Betriebe 30 Tage Trial. Wird nicht vor Ablauf gekündigt, läuft das Abo automatisch weiter und wird über die hinterlegte Karte abgebucht.
  • Vermittlungsgebühr: 10 € pro erfolgreich vermittelter Schicht (auch im Trial), wird bei Annahme der Bewerbung eingezogen.
  • Auszahlung Gastro-Kraft: Stundenlohn abzüglich Servicegebühr; Abwicklung über Stripe Connect nach Schichtbestätigung (Phase 2 — separate Hinweise im Profil).
  • Fehlgeschlagene Zahlungen: Tablecrew nutzt automatische Wiederholungsversuche (Smart Retries). Nach finalem Fehlschlag wird das Konto pausiert und neue Schichten können nicht erstellt werden, bis eine gültige Karte hinterlegt ist.

§ 7 Stornoregeln

  • Stornierung durch Betrieb > 24 h vor Schichtbeginn: kostenfrei.
  • Stornierung < 24 h vor Schichtbeginn: volle Vermittlungsgebühr fällig, Gastro-Kraft erhält 50 % Ausfallpauschale.
  • Nichterscheinen der Gastro-Kraft („No-Show"): Auszahlung entfällt, Plattform-Vermerk; nach mehrfachem No-Show droht Kontosperrung.

§ 8 Kündigung & Vertragsbeendigung

Das Abo ist monatlich zum Monatsende kündbar — ohne Angabe von Gründen, jederzeit über das Stripe-Customer-Portal („Karte verwalten" im Bereich /betrieb/abo). Die Kündigung erfolgt in digitaler Textform nach § 126b BGB. Eine Bestätigung wird per E-Mail zugestellt.

Die vollständige Kontolöschung ist jederzeit über /konto möglich. Bewertungen und steuerlich relevante Belege bleiben aus gesetzlichen Gründen pseudonymisiert erhalten.

§ 9 Haftung & Gewährleistung

Tablecrew haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die ordnungsgemäße Erfüllung vermittelter Schichten haften ausschließlich die Vertragsparteien (Betrieb und Gastro-Kraft). Tablecrew haftet nicht für Schäden durch unvollständige oder unwahre Profilangaben der Nutzer.

§ 10 Datenschutz & Auftragsverarbeitung

Es gilt die Datenschutzerklärung. Soweit Betriebe personenbezogene Daten von Gastro-Kräften über die Plattform verarbeiten (z. B. Kontaktdaten zur Schichtkoordination), gilt zusätzlich die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV).

§ 11 Widerruf B2B / Schlichtung

Ein Widerrufsrecht besteht nicht (B2B). Tablecrew nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu nicht verpflichtet.

§ 12 Versionierung & Änderungen

Tablecrew behält sich vor, diese AGB anzupassen. Bei wesentlichen Änderungen werden Nutzer beim nächsten Login aufgefordert, der neuen Version zuzustimmen. Ohne Zustimmung kann die Plattform nicht weiter genutzt werden; das Abo ist in diesem Fall mit Wirkung zum Monatsende kündbar.

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Hinweis: Diese AGB sind ein sorgfältig erstellter Entwurf nach branchenüblicher Praxis und adressieren die typischen Plattform-Risiken (AÜG-Abgrenzung, Scheinselbstständigkeit, B2B-Verbraucherrecht). Vor Live-Schaltung empfehlen wir dringend die Prüfung durch eine:n Fachanwält:in für Arbeits-, IT- und Plattformrecht.